Das Business Abo
Mit dem Business Abo bleibst du flexibel und behältst die volle Kostenkontrolle. Miete hochwertige Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns für 6, 9 oder 12 Monate - inklusive aller fahrzeugbezogenen Kosten sowie Hol- und Bringservice. Perfekt für Geschäftskunden, die eine schnelle und unkomplizierte Mobilitätslösung suchen.

Alles klar für deine Bestellung?
Fragen und Antworten zum Business Abo
Allgemein
Wo kann ich mich über die allgemeinen Vermietbedingungen informieren?
Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB) kannst du jederzeit unter diesem Link einsehen. Bei Abschluss des Mietvertrages senden wir dir diese noch einmal zu.
Wo finde ich den Bruttolistenpreis des Mietfahrzeugs?
Den Bruttolistenpreis des von dir gemieteten Fahrzeugs findest du auf Ihrem Mietvertrag, im Bemerkungsfeld oben rechts. Solltest du diesen nicht griffbereit haben oder im Vorfeld eine Information dazu benötigen, schreibe uns einfach eine Mail an langzeitmiete@vwfs-rac.com.
Fahrzeugbestellung und -bereitstellung
Wer darf das Mietfahrzeug fahren und entstehen Mehrkosten für zusätzliche Fahrer?
Von unserer Seite bestehen diesbezüglich keine Einschränkungen. Jede Person, die einen gültigen Führerschein besitzt und die du als unser Vertragspartner für geeignet erachtest, darf den Mietwagen fahren. Der Versicherungsschutz besteht darum auch für alle zusätzlichen Fahrer, wenn diese von dir als weitere Fahrzeugnutzer zugelassen worden sind.
Welche Dokumente sind bei Übergabe des Fahrzeugs vorzulegen?
Für die Übergabe benötigen wir deinen Personalausweis und Führerschein.
Wie schnell kann ich über ein Fahrzeug verfügen?
In der Regel benötigen wir einen Vorlauf von 10 Werktagen, um dir das gewünschte Fahrzeug auszuliefern. Bei bestimmten Modellen kann dies auch länger dauern.
Wie kann ich meine Fahrzeugbestellung stornieren?
Wenn du eine Bestellung stornieren willst, sende uns schnellstmöglich eine Mail an langzeitmiete@vwfs-rac.com. Je nachdem, wie kurzfristig deine Stornierung erfolgt, kann es sein, dass wir dir uns entstandene Aufwendungen in Rechnung stellen müssen:
- Stornierung bis 5 Werktage vor Mietbeginn - kostenlos möglich
- Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn - 200 €
- Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn - 250 €
Sind Fahrten ins Ausland möglich?
Du kannst mit unseren Fahrzeugen bis zu 180 Tage pro Jahr in fast alle Länder reisen, die innerhalb Europas liegen. Fahrten nach Litauen, in die Ukraine, die Türkei, nach Belarus und nach Russland sind leider nicht gestattet. Im Handschuhfach deines Mietwagens findest du eine internationale Versicherungskarte, auf der die von uns freigegebenen Reiseziele vermerkt sind. Solltest du eine Fahrt in ein anderes Land planen, sprich uns gerne an. Weitere Informationen zu Reisen ins Ausland findest du in unseren Allgemeinen Vermietbedingungen (Langzeitmiete und Business Abo).
Wie erfolgt die Zustellung und Abholung meines Mietfahrzeugs?
Einer unserer Fahrer liefert dir dein Fahrzeug kostenfrei an eine von dir gewünschte Adresse innerhalb Deutschlands und holt es auch dort wieder ab. Wann und wo die Übergabe stattfinden soll, vereinbarst du mit uns bei Abschluss deines Mietvertrags. Bitte beachte, dass wir nur Adressen anfahren können, die sich auf dem Festland befinden.
Wie lange kann ich das Fahrzeug fahren? Muss das Fahrzeug zum Stichtag des Rückgabedatums laut Mietvertrag zurückgegeben werden?
Im Business Abo schließst du einen Mietvertrag über feste 6, 9 oder 12 Monate ab. Die Auswahl hier variiert je nach Fahrzeugmodell. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet der Mietvertrag automatisch und wird nicht verlängert.
Wird das Fahrzeug automatisch abgeholt, wenn das Rückgabedatum laut Mietvertrag erreicht ist?
Nein, eine automatische Abholung findet in diesem Fall nicht statt, da wir für die Rückgabe gemeinsam einen Termin vereinbaren müssen.
An wen wende ich mich bei Fragen zu Tarifen und Konditionen?
Das Team von VW FS | Rent-a-Car steht dir für Fragen gerne zur Verfügung. Wenn du mehr Informationen zu unseren Mietwagentarifen benötigst, sende uns am besten eine Mail an langzeitmiete@vwfs-rac.com.
Service, Schaden und Versicherung
Wie ist das Mietfahrzeug versichert?
Alle unsere Fahrzeuge sind voll- und teilkaskoversichert.
Was mache ich im Schadenfall?
In der schwarzen Mappe in dem Handschuhfach deines Fahrzeuges findest du eine DIN A5-Karte, auf der Schritt für Schritt erklärt ist, wie du dich im Falle eines Schadens am Fahrzeug oder eines Pannenfalls verhältst. Außerdem befindet sich dort ein Formular, das du ausfüllst und an schaden@vwfs-rac.com senden musst. Auf der Windschutzscheibe deines Fahrzeugs befindet sich ein Aufkleber mit der Nummer unserer Schadenhotline. Bitte rufe dort an und informiere uns über den Schaden.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Das hängt davon ab, welche Art von Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Wenn es sich um einen Schadenfall handelt, der von der Teilkaskoversicherung gedeckt ist (wie etwa bei Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden, Marderbiss oder Brand), beträgt deine Selbstbeteiligung 150 € pro Schaden. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich Selbstverschulden und Vandalismus ab. In diesen Fällen liegt deine Selbstbeteiligung bei Fahrzeugen der Marken
- VW, Audi, SEAT, SKODA, CUPRA - bei 950 € pro Schaden
- VW Nutzfahrzeuge - bei 1.500 € pro Schaden.
Wenn du mehr Kostenkontrolle wünschst, empfehlen wir dir, bei Vertragsabschluss deine Selbstbeteiligung für Vollkaskoschäden auf 450 € oder 150 € zu reduzieren. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten, deren Höhe von der Fahrzeugklasse abhängen.
Warum muss bei einem Unfall die Polizei informiert werden?
Für uns als Vermieter ist die Klärung des Unfallhergangs vor Ort durch die Polizei sehr wichtig, weil es dadurch erfahrungsgemäß zu einer verlässlicheren Klärung der Schuldfrage kommt. Wenn du ein Fahrzeug bei uns mietest, verpflichtest du dich durch die Unterzeichnung unserer Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB XII – Verhalten im Schadenfall), bei einem Unfall unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen.
Was mache ich im Falle eines Fahrzeugdiebstahls?
Wenn dein Mietfahrzeug oder Fahrzeugteile gestohlen wurden, erstatte bitte umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle und informiere uns danach telefonisch unter der Nummer +49 4282 789 9410. Wir sorgen dann dafür, dass du so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug erhältst.
Was mache ich, wenn beim Fahrzeug AdBlue, Öl oder andere Flüssigkeiten nachgefüllt werden müssen?
Wir übergeben unsere Fahrzeuge fahrbereit, geprüft und mit allen notwendigen Betriebsstoffen. Sollte während deiner Miete dennoch Öl, AdBlue oder Kühl- oder Wischwasser nachgefüllt werden müssen, bist du als Mieter verpflichtet, für Ersatz zu sorgen, um das Fahrzeug betriebsbereit zu halten. Die Kosten hierfür sind von dir zu tragen.
Was mache ich, wenn das Mietfahrzeug die Fälligkeit der HU / AU oder Inspektion anzeigt?
In diesem Fall vereinbare bitte einen Termin in einer Vertragswerkstatt und lass das Fahrzeug einer Prüfstelle vorführen. Das Autohaus rechnet die Kosten direkt mit unserem Partner Volkswagen Leasing ab. Dir entstehen in diesen Fällen keine Kosten. Die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen wir selbstverständlich auch. Bitte achte darauf, dass der TÜV innerhalb des Monats durchgeführt werden muss, der auf der HU-Plakette steht. Anderenfalls drohen ein behördliches Verwarnungsgeld sowie eine Bearbeitungsgebühr unsererseits, die der Mieter selbst zu tragen hat.
Rechnungsstellung und Ordnungswidrigkeiten
Wie läuft die Bezahlung?
Während des laufenden Mietvertrags erhältst du monatlich Rechnungen von uns. Die monatlichen Kosten für dein Mietfahrzeug berechnen wir dir jeweils im Voraus. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs erstellen wir dir eine Endabrechnung.
Wann erhalte ich meine Rechnungen?
Die Zwischenrechnungen senden wir dir je nach Vertragsbeginn entweder am Monatsanfang oder zur Monatsmitte zu. Die Endabrechnung erstellen wir dir nach der Rückgabe deines Fahrzeugs. Dies dauert in der Regel ungefähr eine Woche.
Kann ich meine Rechnung auf digitalem Wege erhalten?
Selbstverständlich senden wir dir deine Rechnungen gerne auch in digitaler Form per E-Mail zu.
Meine Rechnung soll an einen anderen Rechnungsempfänger gestellt werden. Wann muss ich das anmelden?
Idealerweise solltest du uns eine abweichende Rechnungsadresse bereits vor der Erstellung deines Mietvertrags mitteilen, damit wir die Rechnungen gleich an den richtigen Empfänger ausstellen. Natürlich ist es auch im Nachhinein noch möglich, den Rechnungsempfänger zu korrigieren. Sende dazu bitte eine E-Mail an rechnungen-langzeitmiete@vwfs-rac.com und lass uns wissen, wer der korrekte Rechnungsempfänger ist.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Rechnungsduplikat benötige?
Sende uns einfach eine Mail an beleganforderung@vwfs-rac.com und wir lassen dir umgehend ein Duplikat der von dir gewünschten Rechnung zukommen.
Ich habe ein offenes Guthaben und möchte dies ausgezahlt haben. Was muss ich dafür tun?
Bitte sende uns eine Mail an rechnungen-langzeitmiete@vwfsrac.com, teile uns deine Kundennummer mit (diese findest du auf deinem Mietvertrag oben links) und wohin wir dein Guthaben überweisen dürfen. Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn dein gesamtes Kundenkonto ein Guthaben aufweist. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du dein Gutschrift bei der nächsten Zahlung in Abzug bringen.
Ich wurde geblitzt bzw. habe einen Strafzettel für falsches Parken bekommen. Ihr berechnet mir nun eine Bearbeitungsgebühr für die Ordnungswidrigkeit. Sind dort die Kosten für das Verwarngeld schon eingerechnet?
Leider nein. Wir sind als Vermieter dazu verpflichtet, gegenüber Behörden Auskunft darüber zu erteilen, wer im Falle einer Ordnungswidrigkeit Nutzer des Fahrzeugs war. Die Auskunftserteilung gegenüber den anfragenden Behörden ist sehr aufwändig, weswegen wir den anfallenden Arbeitsaufwand im Falle einer Ordnungswidrigkeit unseren Mietern in Rechnung stellen. Darauf weisen wir grundsätzlich in unserem Leistungsumfang auch hin, der Teil jedes Angebots ist. Die dir berechnete Bearbeitungspauschale deckt lediglich unsere Aufwendungen für den behördlichen Schriftverkehr. Die Kosten für dein Verwarngeld sind dabei nicht enthalten.
Wo wird darauf hingewiesen, dass bei Ordnungswidrigkeiten eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird?
Die Bearbeitung von behördlichen Anfragen bei Ordnungswidrigkeiten ist leider sehr zeitaufwändig, weswegen wir unseren Mietern den Arbeitsaufwand dafür in Rechnung stellen müssen. Wir weisen in unserer Preisliste Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Zubehör (Langzeitmiete & Business Abo) sowie in unserem Leistungsumfang (ein Bestandteil des Angebots) darauf hin.
Erfolgt eine auf den Tag genaue Abrechnung oder wird der volle Monat berechnet?
Wir berechnen dir die Mietdauer tagesgenau.
Wieso sind auf dem Mietvertrag weitere Zeiteinheiten angegeben? (Tarif 30 Tage)
Die Mietdauer in der Langzeitmiete rechnen wir tagesgenau ab. Das heißt, dass du genau so viele Tage bezahlst, wie du deinen Mietwagen auch tatsächlich nutzt. Unser Standardtarif bezieht sich auf 30 Miettage. Wenn wir dir einen Monat in Rechnung stellen, der 31 Tage hat, berechnen wir den Tarif 30 Tage plus einen weiteren Tag. Im Februar würdest du dafür entsprechend weniger bezahlen.
Fahrzeugrückgabe
Muss ich das Fahrzeug vollgetankt bzw. vollgeladen zurückgeben?
Nein, wir übergeben dir das Fahrzeug ebenfalls nur mit einer Mindestbetankung (ausreichend, dass du die nächste Tankstelle anfahren können). Im Gegenzug kannst du bei Vertragsende das gemietete Fahrzeug ebenfalls leer zurückgeben. Bitte achte ebenfalls darauf, dass unser Fahrer noch genug Reichweite im Tank hat, um die nächste Tankstelle anzufahren (mindestens 80 km Reichweite). Sollte sich mehr Kraftstoff im Tank befinden, ist eine nachträgliche Erstattung leider nicht möglich. Bei der Rückgabe von E-Fahrzeugen ist ein Batterieladestand von mindestens 50 Prozent erforderlich.
Zusatzleistungen
Welche Zusatzleistungen gibt es? Sind diese kostenpflichtig?
Bei Vertragsabschluss kannst du z. B. eine Haftungsreduzierungen oder Winterreifen auswählen. Diese Leistungen sind kostenpflichtig, die Preise kannst du unserer Preisliste Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Zubehör (Business Abo) entnehmen.
Mein Fahrzeug hat Ganzjahresreifen, ich möchte aber vollwertige Winterreifen bestellen. Wie gehe ich hierbei vor?
Vereinbare einfach einen Termin in einer Vertragswerkstatt in deiner Nähe und gehe so vor, wie bei der letzten Frage um Bereich “Service, Schaden und Versicherung” beschrieben. Wenn du dein Fahrzeug noch nicht bestellt hast, kannst du im Bestellformular unter dem Punkt „Extras“ Winterreifen auswählen. Bitte beachte, dass für vollwertige Winterreifen Zusatzkosten anfallen.
Was muss ich tun, wenn ich von Sommer- auf Winterreifen wechseln will oder umgekehrt?
Für den Fall, dass dein Fahrzeug über Ganzjahresreifen verfügt und du auf vollwertige Winterreifen wechseln möchten, gehe bitte folgendermaßen vor: Vereinbare bitte einen Termin für den Reifenwechsel mit einer Vertragswerkstatt in deiner Nähe. Bitte weise deine Ansprechperson im jeweiligen Autohaus darauf hin, dass die Reifen bei unserem Dienstleister Nabholz bestellt werden müssen. Das Autohaus kümmert sich dann um die Abwicklung und berechnet die Kosten für den Reifenwechsel direkt an uns. Nur die Kosten für einen Ersatzwagen sind in diesem Fall nicht mit inbegriffen. Wenn dir dein Fahrzeug mit Sommer- oder Winterreifen übergeben wurde und ein saisonaler Reifenwechsel ansteht, gehe bitte folgendermaßen vor: Sollte ein Reifenwechsel bei dir erforderlich sein, informieren wir dich hierzu per Mail und übersenden dir alle erforderlichen Informationen. Danach vereinbare bitte einen Termin mit einer Vertragswerkstatt in deiner Nähe. Bitte weise deine Ansprechperson im jeweiligen Autohaus darauf hin, dass die Reifen bei unserem Dienstleister Nabholz bestellt werden müssen. Die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen in diesem Fall wir.
Noch Fragen?
Anrufen ist gerade nicht möglich? Dann schreib uns deine Fragen. Wir melden uns bei dir.
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