Logo der VW FS Rent-a-Car

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Langzeitmiete für Geschäftskunden

Foreground Image
Vermietrepräsentantin der Autovermietung VW FS | Rent-a-Car berät Kunden an einem Tablet

Unsere Dienst- und Zusatzleistungen an dich

Allgemein

Wo kann ich mich über die allgemeinen Vermietbedingungen informieren?
Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB) kannst du jederzeit unter diesem Link einsehen. Bei Abschluss des Mietvertrages senden wir dir diese noch einmal zu.

 

Wo finde ich den Bruttolistenpreis des Mietfahrzeugs?
Den Bruttolistenpreis des von dir gemieteten Fahrzeugs findest du auf deinem Mietvertrag, im Bemerkungsfeld oben rechts. Solltest du diesen nicht griffbereit haben oder im Vorfeld eine Information dazu benötigen, schreibe uns einfach eine Mail an langzeitmiete@vwfs-rac.com

Fahrzeugbestellung und -bereitstellung

Wer darf das Mietfahrzeug fahren und entstehen Mehrkosten für zusätzliche Fahrer?
Von unserer Seite bestehen diesbezüglich keine Einschränkungen. Jede Person, die einen gültigen Führerschein besitzt und die du als unser Vertragspartner für geeignet erachtest, darf den Mietwagen fahren. Der Versicherungsschutz besteht darum auch für alle zusätzlichen Fahrer, wenn diese von dir als weitere Fahrzeugnutzer zugelassen worden sind.

 

Welche Dokumente sind bei Übergabe des Fahrzeugs vorzulegen?
Für die Übergabe benötigen wir deinen Personalausweis und Führerschein.

 

Wie schnell kann ich über ein Fahrzeug verfügen?
In der Regel benötigen wir einen Vorlauf von 5 Werktagen, um dir das gewünschte Fahrzeug auszuliefern. Bei bestimmten Modellen kann dies auch länger dauern.

 

Wie kann ich meine Fahrzeugbestellung stornieren?
Wenn du eine Bestellung stornieren willst, sende uns schnellstmöglich eine Mail an langzeitmiete@vwfs-rac.com. Je nachdem, wie kurzfristig deine Stornierung erfolgt, kann es sein, dass wir dir uns entstandene Aufwendungen in Rechnung stellen müssen:

  • Stornierung bis 5 Werktage vor Mietbeginn - kostenlos möglich
  • Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn - 200 €
  • Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn - 250 €
     

Sind Fahrten ins Ausland möglich?
Du kannst mit unseren Fahrzeugen bis zu 180 Tage pro Jahr in fast alle Länder reisen, die innerhalb Europas liegen. Fahrten nach Litauen, in die Ukraine, die Türkei, nach Belarus und nach Russland sind leider nicht gestattet. Im Handschuhfach deines Mietwagens findest du eine internationale Versicherungskarte, auf der die von uns freigegebenen Reiseziele vermerkt sind. Solltest du eine Fahrt in ein anderes Land planen, sprich uns uns gerne an. Weitere Informationen zu Reisen ins Ausland findest du in unseren Allgemeinen Vermietbedingungen (Langzeitmiete).

 

Wie erfolgt die Zustellung und Abholung meines Mietfahrzeugs?
Einer unserer Fahrer liefert dir dein Fahrzeug kostenfrei an eine von dir gewünschte Adresse innerhalb Deutschlands und holt es auch dort wieder ab. Wann und wo die Übergabe stattfinden soll, vereinbarst du mit uns bei Abschluss deines Mietvertrags. Bitte beachte, dass wir nur Adressen anfahren können, die sich auf dem Festland befinden.

 

Wie lange kann ich das Fahrzeug fahren? Muss das Fahrzeug zum Stichtag des Rückgabedatums laut Mietvertrag zurückgegeben werden?
Wenn du einen Mietvertrag mit uns schließt, wird in diesem ein voraussichtliches Mietende vereinbart. Die Mietdauer für unsere Fahrzeuge beträgt mindestens 30 Tage und kann auf maximal 12 Monate verlängert werden. Wenn du dein Fahrzeug also noch weiter benötigst und nicht zum vereinbarten Termin zurückgeben möchtest, prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung. Wichtig ist nur, dass du uns per Mail an langzeitmiete@vwfs-rac.com mindestens 5 Werktage vorher darüber informierst, dass du eine Vertragsverlängerung wünschst. Eine Vertragsverlängerung über die erwähnten 12 Monate hinaus ist nicht möglich. In diesem Fall empfiehlt es sich, den auslaufenden Vertrag einfach durch einen neuen über ein anderes Fahrzeug zu ersetzen. Sollte das Fahrzeug während der Nutzung durch dich entweder die Vermieterrichtlinienfrist oder die maximale Vertragslaufzeit erreichen, wirst du von uns darüber informiert und zum Tausch aufgefordert.

 

Wird das Fahrzeug automatisch abgeholt, wenn das Rückgabedatum laut Mietvertrag erreicht ist?
Nein, eine automatische Abholung findet in diesem Fall nicht statt, da wir für die Rückgabe gemeinsam einen Termin vereinbaren müssen. Wenn du uns mit der Rückholung deines Fahrzeugs nicht beauftragst, kommt es zu einer automatischen Vertragsverlängerung. Der Vertrag läuft dann so lange weiter bis du oder wir ihn kündigen.

 

An wen wende ich mich bei Fragen zu Tarifen und Konditionen?
Das Team von VW FS | Rent-a-Car steht dir für Fragen gerne zur Verfügung. Wenn du mehr Informationen zu unseren Mietwagentarifen benötigst, sende uns am besten eine Mail an langzeitmiete@vwfs-rac.com.

 

Wie kann ich meinen Mietvertrag verlängern?
Wenn du deinen laufenden Mietvertrag verlängern möchtest, informiere uns bitte mindestens 5 Werktage vor Vertragsende per Mail an langzeitmiete@vwfs-rac.com darüber.

Service, Schaden und Versicherung

Wie ist das Mietfahrzeug versichert?
Alle unsere Fahrzeuge sind voll- und teilkaskoversichert.

 

Was mache ich im Schadenfall?
In der schwarzen Mappe in deinem Handschuhfach findest du eine DIN A5-Karte, auf der Schritt für Schritt erklärt ist, wie du dich im Falle eines Schadens am Fahrzeug oder eines Pannenfalls verhältst. Außerdem befindet sich dort ein Formular, das du ausfüllen und an schaden@vwfs-rac.com senden musst. Auf der Windschutzscheibe deines Fahrzeugs befindet sich ein Aufkleber mit der Nummer unserer Schadenhotline. Bitte rufe dort an und informiere uns über den Schaden.

 

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Das hängt davon ab, welche Art von Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Wenn es sich um einen Schadenfall handelt, der von der Teilkaskoversicherung gedeckt ist (wie etwa bei Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden, Marderbiss oder Brand), beträgt deine Selbstbeteiligung 150 € pro Schaden. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich Selbstverschulden und Vandalismus ab. In diesen Fällen liegt deine Selbstbeteiligung bei Fahrzeugen der Marken

  • VW, Audi, SEAT, SKODA - bei 950 € pro Schaden
  • VW Nutzfahrzeuge - bei 1.500 € pro Schaden.

Wenn du mehr Kostenkontrolle wünschst, empfehlen wir dir, bei Vertragsabschluss deine Selbstbeteiligung für Vollkaskoschäden auf 150 € zu reduzieren. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten, deren Höhe von der jeweiligen Fahrzeugklasse abhängen.

 

Warum muss bei einem Unfall die Polizei informiert werden?
Für uns als Vermieter ist die Klärung des Unfallhergangs vor Ort durch die Polizei sehr wichtig, weil es dadurch erfahrungsgemäß zu einer verlässlicheren Klärung der Schuldfrage kommt. Wenn du ein Fahrzeug bei uns mietest, verpflichtest du dich durch die Unterzeichnung unserer Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB XII – Verhalten im Schadenfall), bei einem Unfall unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen.

 

Was mache ich im Falle eines Fahrzeugdiebstahls?
Wenn dein Mietfahrzeug oder Fahrzeugteile gestohlen wurde, erstatte bitte umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle und informiere uns danach telefonisch unter der Nummer +49 4282 789 9410. Wir sorgen dann dafür, dass du so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug erhältst.

 

Was mache ich, wenn beim Fahrzeug AdBlue, Öl oder andere Flüssigkeiten nachgefüllt werden müssen?
Wir übergeben unsere Fahrzeuge fahrbereit, geprüft und mit allen notwendigen Betriebsstoffen. Sollte während deiner Miete dennoch Öl, AdBlue oder Kühl- oder Wischwasser nachgefüllt werden müssen, bist du als Mieter verpflichtet, für Ersatz zu sorgen, um das Fahrzeug betriebsbereit zu halten. Die Kosten hierfür sind von dir zu tragen.

 

Was mache ich, wenn das Mietfahrzeug die Fälligkeit der HU / AU oder Inspektion anzeigt?
In diesem Fall vereinbare bitte einen Termin in einer Vertragswerkstatt und lass das Fahrzeug einer Prüfstelle vorführen. Das Autohaus rechnet die Kosten direkt mit unserem Partner Volkswagen Leasing ab. Dir entstehen in diesen Fällen keine Kosten. Die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen wir selbstverständlich auch. Bitte achte darauf, dass der TÜV innerhalb des Monats durchgeführt werden muss, der auf der HU-Plakette steht. Anderenfalls drohen ein behördliches Verwarnungsgeld sowie eine Bearbeitungsgebühr unsererseits, die der Mieter selbst zu tragen hat.

Rechnungsstellung und Ordnungswidrigkeit

Wie läuft die Bezahlung?
Während des laufenden Mietvertrags erhältst du monatlich Rechnungen von uns. Die monatlichen Kosten für dein Mietfahrzeug berechnen wir dir jeweils im Voraus. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs erstellen wir dir eine Endabrechnung.

 

Wann erhalte ich meine Rechnungen?
Die Zwischenrechnungen senden wir dir je nach Vertragsbeginn entweder am Monatsanfang oder zur Monatsmitte zu. Die Endabrechnung erstellen wir dir nach der Rückgabe deines Fahrzeugs. Dies dauert in der Regel ungefähr eine Woche.

 

Kann ich meine Rechnung auf digitalem Wege erhalten?
Selbstverständlich senden wir dir deine Rechnungen gerne auch in digitaler Form per E-Mail zu.

 

In meiner letzten Zwischenrechnung wird mir der gesamte Monat berechnet, ich habe mein Fahrzeug aber schon im Laufe des Monats zurückgegeben. Ist das so korrekt?
Da unsere monatlichen Zwischenrechnungen an dich immer im Voraus erstellt werden, kann es sein, dass wir dir in der letzten Rechnung einen ganzen Monat berechnen, obwohl du dein Fahrzeug bereits früher zurückgegeben hast. Diesen zu viel berechneten Zeitraum werden wir dir in der Endabrechnung aber wieder erstatten.

 

Meine Rechnung soll an einen anderen Rechnungsempfänger gestellt werden. Wann muss ich das anmelden?
Idealerweise solltest du uns eine abweichende Rechnungsadresse bereits vor der Erstellung deines Mietvertrags mitteilen, damit wir die Rechnungen gleich an den richtigen Empfänger ausstellen. Natürlich ist es auch im Nachhinein noch möglich, den Rechnungsempfänger zu korrigieren. Sende dazu bitte eine E-Mail an rechnungen-langzeitmiete@vwfs-rac.com und lass uns wissen, wer der korrekte Rechnungsempfänger ist.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Rechnungsduplikat benötige?
Sende uns einfach eine Mail an beleganforderung@vwfs-rac.com und wir lassen dir umgehend ein Duplikat der von dir gewünschten Rechnung zukommen.

 

Ich habe ein offenes Guthaben und möchte dies ausgezahlt haben. Was muss ich dafür tun?
Bitte sende uns eine Mail an rechnungen-langzeitmiete@vwfsrac.com, teile uns deine Kundennummer mit (diese findest du auf deinem Mietvertrag oben links) und wohin wir dein Guthaben überweisen dürfen. Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn dein gesamtes Kundenkonto ein Guthaben aufweist. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du deine Gutschrift bei der nächsten Zahlung in Abzug bringen.

 

Ich wurde geblitzt bzw. habe einen Strafzettel für falsches Parken bekommen. Ihr berechnet mir nun eine Bearbeitungsgebühr für die Ordnungswidrigkeit. Sind dort die Kosten für das Verwarngeld schon eingerechnet?
Leider nein. Wir sind als Vermieter dazu verpflichtet, gegenüber Behörden Auskunft darüber zu erteilen, wer im Falle einer Ordnungswidrigkeit Nutzer des Fahrzeugs war. Die Auskunftserteilung gegenüber den anfragenden Behörden ist sehr aufwändig, weswegen wir den anfallenden Arbeitsaufwand im Falle einer Ordnungswidrigkeit unseren Mietern in Rechnung stellen. Darauf weisen wir grundsätzlich in unserem Leistungsumfang auch hin, der Teil jedes Angebots ist. Die dir berechnete Bearbeitungspauschale deckt lediglich unsere Aufwendungen für den behördlichen Schriftverkehr. Die Kosten für dein Verwarngeld sind dabei nicht enthalten.

 

Wo wird darauf hingewiesen, dass bei Ordnungswidrigkeiten eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird?
Die Bearbeitung von behördlichen Anfragen bei Ordnungswidrigkeiten ist leider sehr zeitaufwändig, weswegen wir unseren Mietern den Arbeitsaufwand dafür in Rechnung stellen müssen. Wir weisen in unserer Preisliste Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Zubehör (Langzeitmiete) sowie in unserem Leistungsumfang (ein Bestandteil des Angebots) darauf hin.

 

Erfolgt eine auf den Tag genaue Abrechnung oder wird der volle Monat berechnet?
Wir berechnen dir die Mietdauer tagesgenau.

 

Wieso sind auf dem Mietvertrag weitere Zeiteinheiten angegeben? (Tarif 30 Tage)
Die Mietdauer in der Langzeitmiete rechnen wir tagesgenau ab. Das heißt, dass du genau so viele Tage bezahlst, wie du deinen Mietwagen auch tatsächlich nutzt. Unser Standardtarif bezieht sich auf 30 Miettage. Wenn wir dir einen Monat in Rechnung stellen, der 31 Tage hat, berechnen wir den Tarif 30 Tage plus einen weiteren Tag. Im Februar würden Sie dafür entsprechend weniger bezahlen.

Fahrzeugrückgabe

Was mache ich, wenn ich das Fahrzeug vorzeitig abgeben möchte?
Um die vorzeitige Rückgabe anzumelden, klicke bitte auf diesen Link und fülle online das Formular aus. Bitte sende uns das Formular möglichst frühzeitig zu und beachte, dass wir eine Vorlaufzeit von 5 Werktagen benötigen, um die Abholung und Rücknahme deines Fahrzeugs zu organisieren. Die vorzeitige Beendigung deines Mietvertrags kann frühestens 5 Werktage nach Eingang deiner Kündigung erfolgen. Dies gilt auch, wenn dein Fahrzeug früher von uns zurückgeholt werden kann.

 

Was mache ich, wenn ich das Modell gegen ein anderes tauschen möchte?
Es ist selbstverständlich möglich, während der Laufzeit deines Vertrages das Fahrzeug zu tauschen. Bitte beachte hierbei jedoch, dass dies frühestens nach einer Mindestmietdauer von 30 Tagen erfolgen kann. Um den Fahrzeugtausch zu beantragen, nutze bitte dieses Bestellformular. Damit wir wissen, dass es sich um einen Tausch handelt, trage bitte im Bemerkungsfeld das Kennzeichen deines aktuellen Mietfahrzeugs ein.

 

Muss ich das Fahrzeug vollgetankt bzw. vollgeladen zurückgeben?
Nein, wir übergeben dir das Fahrzeug ebenfalls nur mit einer Mindestbetankung (ausreichend, dass du die nächste Tankstelle anfahren kannst). Im Gegenzug kannst du bei Vertragsende das gemietete Fahrzeug ebenfalls leer zurückgeben. Bitte achte ebenfalls darauf, dass unser Fahrer noch genug Reichweite im Tank hat, um die nächste Tankstelle anzufahren (mindestens 80 km Reichweite). Sollte sich mehr Kraftstoff im Tank befinden, ist eine nachträgliche Erstattung leider nicht möglich. Bei der Rückgabe von E-Fahrzeugen ist ein Batterieladestand von mindestens 50 Prozent erforderlich.

Zusatzleistungen

Welche Zusatzleistungen gibt es? Sind diese kostenpflichtig?
Es gibt eine Reihe von Zusatzleistungen, welche du bei Vertragsabschluss auswählen kannst. Dies sind zum Beispiel Haftungsreduzierungen, ein Automatikgetriebe, eine Anhängerkupplung oder Winterreifen. Diese Leistungen sind kostenpflichtig, die Preise kannst du unserer Preisliste Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Zubehör (Langzeitmiete) entnehmen.

 

Mein Fahrzeug hat Ganzjahresreifen, ich möchte aber vollwertige Winterreifen bestellen. Wie gehe ich hierbei vor?
Vereinbare einfach einen Termin in einer Vertragswerkstatt in deiner Nähe und gehe so vor, wie bei der letzten Frage um Bereich “Service, Schaden und Versicherung” beschrieben. Wenn du dein Fahrzeug noch nicht bestellt hast, kannst du im Bestellformular unter dem Punkt „Extras“ Winterreifen auswählen. Bitte beachte, dass für vollwertige Winterreifen Zusatzkosten anfallen.

 

Was muss ich tun, wenn ich von Sommer- auf Winterreifen wechseln will oder umgekehrt?
Für den Fall, dass dein Fahrzeug über Ganzjahresreifen verfügt und du auf vollwertige Winterreifen wechseln möchtest, gehe bitte folgendermaßen vor: Vereinbare bitte einen Termin für den Reifenwechsel mit einer Vertragswerkstatt in deiner Nähe. Bitte weise deine Ansprechperson im jeweiligen Autohaus darauf hin, dass die Reifen bei unserem Dienstleister Nabholz bestellt werden müssen. Das Autohaus kümmert sich dann um die Abwicklung und berechnet die Kosten für den Reifenwechsel direkt an uns. Nur die Kosten für einen Ersatzwagen sind in diesem Fall nicht mit inbegriffen. Wenn dir dein Fahrzeug mit Sommer- oder Winterreifen übergeben wurde und ein saisonaler Reifenwechsel ansteht, gehe bitte folgendermaßen vor: Sollte ein Reifenwechsel bei dir erforderlich sein, informieren wir dich hierzu per Mail und übersenden dir alle erforderlichen Informationen. Danach vereinbare bitte einen Termin mit einer Vertragswerkstatt in deiner Nähe. Bitte weise deine Ansprechperson im jeweiligen Autohaus darauf hin, dass die Reifen bei unserem Dienstleister Nabholz bestellt werden müssen. Die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen in diesem Fall wir.